Unser Verein

Historischer Hintergrund des Vereins

  • Bereits Anfang der 50er Jahre war die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland besorgniserregend hoch gewesen.
  • 1948 wurde auf dem Berufsgenossenschaftstag in Bonn darüber gesprochen, wie man die Kosten senken kann. Da die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung festgelegt waren, hatte man sich zum Ziel gesetzt, durch Vermeidung von Arbeitsunfällen Kosten einzusparen.  Aus diesem Grund mussten die Berufsgenossenschaften  ihre Bemühungen um die Unfallvermeidung verstärken.
  • 1949 beim Berufsgenossenschaftstag in München, wurde die Errichtung eines berufsgenossenschaftlichen Schulungsheim für dringend erforderlich gehalten.
  • Ein Großteil der Berufsgenossenschaften hatten damals ihre Beteiligung eines solchen Schulungsheims zugesagt.
  • Am 11.3.1953 wurde beschlossen einen Verein, durch die Trägerschaft mehrerer Berufsgenossenschaften zu gründen. Dieser Verein sollte den Bau eines erstmaligen berufsgenossenschaftlichen Schulungsheims finanzieren und dieses zukünftig finanzieren.
  • 18.9.1953  erfolgte der Eintrag ins Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart.
  • Beginn des Baus:  Januar –Februar 1954.
  • Einweihung:  am 21.10.1955.
  • Eröffnung: am  1.11.1955.
  • Dieses gemeinsame Handeln der Gründer Berufsgenossenschaften hat dazu geführt, dass heute in ganz Deutschlang über 30 Bildungsstätten aller Berufsgenossenschaften vorhanden sind, um für ihre Mitgliedsunternehmen Seminare zum Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu lehren.

Zweck des Vereins:

Der Verein dient der Erforschung der Ursachen und der Bekämpfung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Er führt Schulungs-, Informations- und Aufklärungsveranstaltungen für Arbeitgeber* und Arbeitnehmer im Arbeits- und Gesundheitsschutz durch. Der Verein unterhält zur Durchführung dieser Aufgaben das Schulungszentrum in Oberaichen bei Stuttgart.

Zusammensetzung des Vereins:

  • Mitglied darf jede Berufsgenossenschaft ( Körperschaft des öffentlichen Rechts sein oder werden).
  • Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  • Das Mitglied bringt einen vereinbarten Anteil am Verein mit ein.
  • Zur Zeit wird der Verein durch 5 Berufsgenossenschaften finanziert: 1. BGHM, 2. BG ETEM, 3. BG HW, 4. BG BAU, 5. BG RCI.